Erbrecht
Das Rechtsgebiet Erbrecht umfasst neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung Ihrer Interessen im Erbfall auch die präventive Beratung und kreative Gestaltung von Verträgen. Dies umfasst insbesondere:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
- Fragen rund um den Erbfall und die Erbfolge
- Erbauseinandersetzungen
- Erbverzicht
- Geltendmachung von Erbansprüchen
- Geltendmachung von Auskunftsansprüchen
- Berechnung und Geltendmachung und von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
zurück zur Übersicht Rechtsgebiete