Bau- und Architektenrecht
Wir beraten sowohl Bauherren und Auftraggeber als auch Handwerker, Bauunternehmer, Bauträger und Architekten und vertreten Ihre rechtlichen Interessen gerichtlich sowie außergerichtlich:
- bei der Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen
- bei Gewährleistungs- und Mängelansprüchen
- bei Fragen rund um die Abnahme
- bei VOB Verträgen und deren rechtlichen Besonderheiten
- bei Werklohnforderungen des Bauunternehmers und deren Sicherung
- bei Werklohnklagen
- Schadenersatzansprüchen wegen mangelhafter Bauleistungen
- Bauhandwerkersicherungshypothek
- Kündigung des Bauvertrages und dessen Abrechnung
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