Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Strafrecht
Wird gegen Sie von der Justiz wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, können wir Ihre Interessen vertreten, je früher desto besser.
Vertretung
- vor der ermittelnden Polizeibehörde
- vor der Staatsanwaltschaft
- vor dem Ermittlungsrichter
- nach Anklageerhebung vor dem Strafgericht
- bei der Rehabilitation
- nach einer möglichen Verurteilung
Ordnungswidrigkeitenrecht
Regelmäßig sind Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern verbunden, teilweise auch mit Fahrverboten. Hier lohnt es sich oft, die polizeilichen Feststellungen überprüfen zu lassen; nicht jedes Fahrverbot muss Bestand haben.
- Verstöße gegen den Bußgeldkatalog
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstoß
- Vorfahrtsmissachtung
- Überholverstöße
- Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Abstandes
- Fahrverbote
- Reduzierung des Fahrverbotes
- Absehen vom Fahrverbot
- Beratung zur Vorbereitung einer Medizinisch – Psychologischen Untersuchung (MPU)
Das Rechtsgebiet Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht liegt unter der Verantwortung von
Rechtsanwalt Bernd Alexander, bernd.alexander@anwalt-alexander.de
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